Zeitwert oder Tageswert
Zeitwert oder Tageswert
Der am Bewertungsstichtag ausgewiesene Wert eines Wirtschaftsgutes wird als Zeitwert bezeichnet. Da er sich nur auf diesen Stichtag bezieht wird auch vom Tageswert gesprochen. Der Tagesbeschaffungswert, der sich aus einem am Tag der denkbaren Wiederbeschaffung ergäbe, kann für die Ermittlung des Zeitwertes zugrunde gelegt werden. Auch der Tagesveräußerungswert, der für einen imaginären Verkaufswert steht, kann als Grundlage herangezogen werden. Es bleibt zu berücksichtigen, dass eine Bewertung nur auf den Verkauf des Wirtschaftsgutes selbst bezogen werden kann, nicht aber auf einen ermittelten Anteilswert beim Verkauf des gesamten Betriebes.
Beim Zeitwert handelt es sich in der Versicherungswirtschaft um einen Gegenbegriff zu dem Neuwert. Hier wird der Zeitwert als der Wert angesehen, den eine versicherte Sache an dem Tage aufwies, an dem die Sache beschädigt oder zerstört wurde.