unbebautes Grundstück
unbebautes Grundstück
Von einem unbebauten Grundstück spricht man, wenn sich auf dem Boden keinerlei nutzbare Bauwerke befinden. Auf einem solchen unbebauten Grundstück können sich allerdings eventuelle Betriebsvorrichtungen bzw. eine Einfriedung vorhanden sein oder auch Ruinen oder Gebäude in einem dem Verfall preisgegebenen oder zerstörten Zustand, der eine Nutzung ausschließt. Darunter fallen auch Gebäude untergeordneter Bedeutung.