Teilflächen
Teilflächen werden auch als unselbstständige Flächen definiert. In der Regel sind Teilflächen aus einer bestehenden wirtschaftlichen Einheit abgetrennt. Grund dafür ist zumeist die anderweitige, überwiegend einem Gemeinbedarf dienende Zweckbestimmung. Zu Teilflächen zählen Vorland-, Vorderland-, Vorgarten-, Seitenland-, Hinterland-Flächen, die (nicht) bebaut, bebaubar, beschränkt oder nicht bebaubar sein können. Zur Wertermittlung von Teilflächen wird grundsätzlich die Differenzwertmethode (Differenzmethode) angewendet. Dabei steht unter Berücksichtigung etwaig vorhandener Vermögensvor- oder Vermögensnachteile der Wert des Grundstücks vor der Abtretung im Vergleich mit dem Wert des Restgrundstücks. Verschiebemethode, Durchschnittswerte, Bruchteilwerte sind zur Differenzmethode gehörende, alternative Wertermittlungsverfahren.