Teilbaugenehmigung

Teilbaugenehmigung

Bauherren, die ihr Bauvorhaben so schnell als irgend möglich realisieren möchten, ohne auf den Abschluss des gesamten Verfahrens zur Baugenehmigung warten zu müssen, können eine Teilbaugenehmigung beantragen. Damit wird das Genehmigungsverfahren in einzelne Bauabschnitte aufgespalten. Im Gegensatz zum Vorbescheid einer Bauvoranfrage erhält der Bauherr im Rahmen einer Teilbaugenehmigung die Erlaubnis zum sofortigen Baubeginn für den beantragten Bauabschnitt.

Gegenüber der Möglichkeit, die Durchführung des Bauvorhabens, welches vielleicht aus mehreren Gebäuden besteht, zu beschleunigen, muss der Bauherr das Risiko abwägen, dass einzelne Bauabschnitte vielleicht nicht genehmigt werden. Insbesondere bei der Bebauung von ungeplanten Innenbereichen sollte das abschnittweise Genehmigungsverfahren durch entsprechende Bauvoranfragen, die sich auf das Gesamtbauprojekt beziehen, abgesichert werden.