Teilabnahme
Teilabnahme
Wenn nur eine bestimmte Bauleistung bei der Abnahme erfasst wird, wird von einer Teilabnahme gesprochen. Es können mehrere Teilabnahmen, von denen die letzte die Schlussabnahme darstellt, vereinbart werden. Ein Abnahmeprotokoll mit allen festgestellten Mängeln sowie Fristen für deren Beseitigung muss angefertigt werden. Mit dem Tag der Teilabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Bei einer „unechten“ Teilabnahme wird zur Beweissicherung ein abzunehmendes Teil begutachtet, da dieser Teil im Verlauf des Baufortschrittes nicht mehr zugänglich sein wird.