Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe kann zu den Eigenleistungen gehören. Grundsätzlich unentgeltlich abgewickelt, kann Nachbarschaftshilfe auf Gegenseitigkeit beruhen. Der Begriff bezieht sich nicht nur auf tatsächliche Nachbarn, sondern schließt Verwandte oder Kollegen ein. Bei Kostenerstattungen/sogenannten Aufmerksamkeiten, beispielsweise Erstattung der Anfahrtskosten oder Sach-/Geldleistungen, können die Herstellungskosten abgesetzt werden, wenn eine Quittung ausgestellt wird. Dafür geltende Grenzen sind beim Finanzamt zu erfragen. Überschreitet man diese Grenzen ohne Meldung und Sozialabgaben, handelt es sich um Schwarzarbeit.