Leibrenten
Bei Leibrenten handelt es sich in der Regel um periodische Rentenzahlungen. Als Alternative sind Einmalzahlungen möglich. Es handelt sich bei Leibrenten um einen relevanten Teilbereich von privaten Rentenversicherungen. Sie können auch als Mittel genutzt werden, um Wohneigentum zu verkaufen. Man spricht in diesen Fällen von der „“umgekehrten Hypothek“.
Leibrenten werden lebenslang in konstanter Rentenhöhe gezahlt. Auch eine Dynamisierung durch Wertsicherungsklauseln ist möglich. Hier wird zwischen genehmigungsfreien, -fähigen und –pflichtigen Wertsicherungsklauseln unterschieden. Bei temporären Leibrenten wird bis zu einem festgelegten Datum gezahlt, Voraussetzung ist der Erlebensfall. Beim vorzeitigen Tod entfallen weitere Zahlungen, unabhängig vom ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt. Das Gegenstück zur Leibrente ist die Zeitrente. Deren Endpunkt der Zahlungen wird durch ein exaktes Datum festgelegt. Da dieser Zeitpunkt auch nach dem möglichen Todesfall liegen kann, ist die Zeitrente vererbbar.
Leibrenten bei der Immobilienfinanzierung
Ein Anwendungsbeispiel für eine Immobilienfinanzierung durch die Leibrente ist der Hausverkauf. Der Käufer des Hauses muss in diesem Fall nur einen Teil des Kaufpreises zahlen. Der Rest wird durch regelmäßige Rentenzahlungen fällig. Meistens profitieren beide Vertragsparteien von dieser Form der Immobilienfinanzierung. Für den Verkäufer ist sichergestellt, dass er bis zu seinem Tod regelmäßige Einkünfte hat und so zur Altersvorsorge beitragen kann. Der Käufer kann unter Umständen davon profitieren, dass bei einem vorzeitigen Ableben des Begünstigten noch nicht die komplette Summe eingezahlt wurde. Er erhält in diesem Fall das Haus, obwohl die komplette Kaufsumme noch nicht getilgt wurde. Doch es gibt Sonderregelungen.
Leibrenten und Leistungen über den Tod hinaus
Nicht immer reicht die Leibrente aus, um das Alter finanziell komfortabel zu gestalten. Im Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer kann daher beispielsweise das lebenslange Wohnrecht verankert werden. Der neue Besitzer muss also bis zum Tod des Begünstigten warten, will er in das Haus einziehen. Weitere Sonderregelungen können Nießbrauch oder eine Rentengarantiezeit für Erben sein.
Berechnungsgrundlagen der Leibrente
Zunächst einmal spielen das Alter und das Geschlecht des Verkäufers eine Rolle. Darüber hinaus sind natürlich der Verkaufspreis und die aus ihm resultierenden Zinsen maßgeblich an der Ermittlung der Rentenhöhe beteiligt. Die Versteuerung von Leibrenten ist detailliert im Einkommenssteuergesetz geregelt.