Land- und Forstwirtschaftsflächen
Grundstücke, die im Flächennutzungsplan als Land- und Forstwirtschaftsflächen ausgewiesen sind, dienen ausschließlich der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Nutzung. Eine andere Art der Nutzung solcher Grundstücke ist nur mit Schwierigkeiten möglich, da sich diese Flächen planungsrechtlich im so genannten „Außenbereich“ befinden. In neuerer Zeit werden Land- und Forstwirtschaftsflächen häufig für die Nutzung als Golfplatz einer Nutzungsänderung unterworfen.