Immobilie
Als Immobilie wird eine nicht bewegliche Sache bezeichnet, die als Liegenschaft das Grundstück und seine Bestandteile wie Gebäude und Zubehör einschließt. Abgeleitet vom Lateinischen in-mobilis für unbeweglich, unterliegen Immobilien in Bezug auf Eigentumserwerb, Gebrauch und weiteren Faktoren diversen gesetzlichen Bestimmungen. Der Kauf einer Immobilie sowie die Eigentumsübertragung von Grundstücken erfordern beispielsweise einen notariell beglaubigten Kaufvertrag, die Einigung über den Eigentumsübergang, ebenfalls notariell beurkundet und auch Auflassung genannt, und den Grundbucheintrag. Immobilien können mit Rechten belastet sein: Grundpfandrecht und Dienstbarkeiten sind Beispiele dafür.