Hypothek
Die Hypothek gehört zum Grundpfandrecht und wird gemeinhin mit der Belastung eines Grundstücks oder einer Immobilie zum Zwecke einer Darlehens-/Kreditsicherung definiert. Darlehensgeber (Gläubiger) sind überwiegend Banken. Auch Annuitätendarlehen genannte Hypothekarkredite werden durch konstante Rückzahlungsbeträge (Raten), die sich aus Tilgung und fälligen Zinsen zusammensetzen, beglichen. Die kontinuierlichen Teilrückzahlungen verringern jährlich den absoluten Zinsbetrag; ersparte Zinsen kommen der Tilgung zugute (Ausnahme: Festhypothek). Nach Rückzahlung der Forderung kann die Löschung der Hypothek im Grundbuch auf Antrag des bisherigen Schuldners erfolgen. Die Verpfändung des Grundstücks oder der Immobilie als Hypothek setzt, im Gegensatz zur Grundschuld, eine Forderung des Gläubigers voraus. Der notwendige Grundbucheintrag erfolgt in Abteilung III. Die eingetragene Hypothek erfüllt den Zweck der Haftung und sichert somit die Zahlung des Darlehensbetrags.