Grundstücksteilung
Grundstücksteilung
Beim Bau eines Doppelhauses beispielsweise muss das Grundstück geteilt werden. Diese Teilung ist in der Regel nur mit Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde, wo ein Antrag gestellt werden muss, möglich, welche es erlaubt eine Teilung in das Liegenschaftskataster aufnehmen zu lassen. Über genehmigungsfreie oder bereits genehmigte Teilungen wird von der Behörde auf Antrag ein Zeugnis ausgestellt.