Grunderwerbskosten
Grunderwerbskosten
Mit folgenden Grunderwerbskosten muss man rechnen, wenn man ein Baugrundstück erwerben will:
- auf den Grundstückspreis, der zu entrichten ist, fallen in der Regel 3,5 % Grunderwerbssteuer an
- es sind Maklergebühren zu entrichten
- es können Vermessungskosten anfallen
- eine eventuell erforderlich Baugrunduntersuchung kann Kosten verursachen
- es sind Notargebühren für Auflassung, Beurkundung und Grundbucheintragung zu entrichten
Steuerlich können Grunderwerbskosten geltend gemacht werden, zu denen allerdings im Normalfall die Erschließungskosten nicht zählen.