Grunderwerbskosten

Grunderwerbskosten

Mit folgenden Grunderwerbskosten muss man rechnen, wenn man ein Baugrundstück erwerben will:

  • auf den Grundstückspreis, der zu entrichten ist, fallen in der Regel 3,5 % Grunderwerbssteuer an
  • es sind Maklergebühren zu entrichten
  • es können Vermessungskosten anfallen
  • eine eventuell erforderlich Baugrunduntersuchung kann Kosten verursachen
  • es sind Notargebühren für Auflassung, Beurkundung und Grundbucheintragung zu entrichten

Steuerlich können Grunderwerbskosten geltend gemacht werden, zu denen allerdings im Normalfall die Erschließungskosten nicht zählen.