Frostgrenze
Frostgrenze
Die Bodentiefe, bis zu welcher Böden auch bei tiefsten Temperaturen maximal gefrieren können, wird Frostgrenze genannt. Je nach Landschaft und Bodenbeschaffenheit liegt in Deutschland die Frostgrenze bei 80 bis 150 cm. Damit durch das Gefrieren und wieder Auftauen des Bodens entstehende Bodenbewegungen keine Schäden entstehen können, muss das Fundament bzw. die Bodenplatte tiefer liegen.