Eigenleistung
Eigenleistung
Als Eigenleistung werden alle von dem Bauherren oder der Bauherrin selbst durchgeführten Arbeitsleistungen, den Bau oder Ausbau seines eigenen Bauwerks betreffend, bezeichnet. Als persönliche Bauleistungen können beispielsweise sanitäre Installationen mit Stecksystemen, Ausfüllungen von Gefachen oder der Selbstbau von Garagen gelten. Eigenleistungen werden als Eigenkapitalanteil bei der Baufinanzierung angesehen und grundsätzlich auf der Grundlage von vergleichbaren Unternehmerpreisen bewertet. Eigenleistungen, für die der Bauherr Hilfskräfte anheuert, müssen als Arbeiten für einen Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten bei der zuständigen örtlichen Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Um der Meldepflicht nachzukommen, müssen die beschäftigten Personen namentlich benannt werden und die geleisteten Arbeitsstunden und entsprechenden Entgelte nachgewiesen werden. Auf dieser Grundlage legt die Berufsgenossenschaft die zu entrichtenden Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung fest, die der Bauherr zu zahlen hat. Wird die Meldepflicht nicht eingehalten, so wird dies als Unterstützung der Schwarzarbeit gewertet und kann mit Bußgeld geahndet werden. Von der Versicherungspflicht ausgenommen ist die unentgeldliche Nachbarschaftshilfe, welche auch zu den Eigenleistungen zählt, ebenso wie der Bauherr und sein Ehepartner selbst. Bauherr und Bauherrin können sich gegen die Risiken von unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Todesfall und Arbeitsunfähigkeit aufgrund längerer Krankheit oder Unfall mit einer Eigenleistungsausfallversicherung absichern.