Effektivzins
Als Effektivzins wird der Jahreszins bezeichnet, der bei Geldanlagen oder Krediten den tatsächlichen Aufwand angibt. In der Regel weicht dieser vom Nominalzins ab, der auf den Nennbetrag des Kredites vertraglich vereinbart gezahlt werden muss. Die Angabe eines Effektivzinses ist laut Preisangabenverordnung eine Verpflichtung. Vorgeschrieben ist eine Berechnung nach der 360-Tage-Methode sowie die detaillierte Einbeziehung aller relevanten Kosten. Entsprechend müssen insbesondere der Nominalzins, Agio, Disagio, Kreditvermittlungkosten, Tilgungshöhe, Zinsversicherungen und die Restschuldhöhe ausgewiesen werden. Keine Berücksichtigung ist vorgeschrieben für Schätzgebühren und allgemeine Kontoführungsgebühren. Grundsätzlich ist für die Berechnung des Effektivzinses, die gesamte Kreditlaufzeit zu betrachten. Bei Krediten und Darlehen, die Konditionen beinhalten, die sich nur auf einen Teil der Laufzeit beziehen, wird eine fiktive Laufzeit zu grunde gelegt. Dabei wird ein “anfänglicher” Effektivzins festgelegt.