Denkmalschutz
Denkmalschutz
Die Baubehörde kann mit einer Erhaltungssatzung ältere Gebäude und ganze Wohnensemble sowie Gebäudeteile zum Denkmal erklären. Die Eigentümer haben dann nur noch eingeschränkte Verfügungsrechte. So dürfen bauliche Maßnahmen wie Sanierung, Abbruch, Nutzungsänderungen und Modernisierungen nur mit Genehmigung der Baubehörde und unter Einhalten strenger Richtlinien vorgenommen werden. Renovierungen, die der Erhaltung der Bausubstanz dienen, müssen dazu dienen, den ursprünglichen architektonischen Zustand des denkmalgeschützten Hauses wiederherzustellen. Der Eigentümer kann im Regelfall steuerliche Vorteile und finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen, die allerdings selten die Mehrkosten für die speziellen Baumaterialien oder Techniken, die den Vorgaben der Baubehörde entsprechen müssen, abdecken.