Baugenehmigungsverfahren
Baugenehmigungsverfahren
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie Baugesetzbuch, örtlichen Bauvorschriften, Landesbaugesetz, Nachbarschaftsrecht und technischen Bestimmungen ist der Bauantrag, von der zuständigen Baubehörde im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Dieses umfassende Verfahren kann sich daher einige Zeit hinziehen. Selbst, wenn ein Bauvorhaben in einem Gebiet realisiert werden soll, für das ein detaillierter Bebauungsplan vorliegt, kann die Bearbeitung mehr als einen Monat andauern. Im Genehmigungsverfahren muss zudem ein umfangreicher Katalog an Bauvorlagen erbracht werden.
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, welches von der Baubehörde angewandt werden kann, sofern eine bestimmte Traufhöhe eingehalten wird, unterliegen in der Regel nur die brandschutzrechtlichen und planungsrechtlichen Anforderungen, nicht aber die technischen Sachverhalte der Prüfung durch die Baubehörde. Für dieses vereinfachte Verfahren werden entsprechend auch weniger Bauvorlagen gefordert.
Die Anforderungen an die Bauvorlagen sind beim Genehmigungsfreistellungsverfahren noch geringer. So reichen z. B. in Nordrhein-Westfalen für die Einreichung eine einfache Ausführung des Lageplans, der Bauzeichnungen, ein rechnerischer Nachweis über den Fußboden, der am höchsten liegen wird, der baustatistische Erhebungsbogen, die Berechnungen zum Außmaß der baulichen Nutzung sowie eine Erklärung über die Erfüllung der Brandschutzanforderungen vom Entwurfsverfasser. Bauvorlagenfrei ist dieses Verfahren also ebenfalls nicht.