Abfallgruppen

Abfallgruppen

Im Sinne des Abfall- und des Kreislaufwirtschaftsrechts (AbfG/ KrWG) sind Abfälle die in Anhang I näher bezeichneten Stoffe. Dazu zählen:

  • Produkte, die nicht den gängigen Normen entsprechen
  • Produkte, deren Verfalldatum deutlich überschritten wurde
  • Produkte einschließlich sämtlicher Stoffe und Anlageteilen, die bei einem unabsichtlichen, ausgebrachten oder verlorenen Zwischenfall kontaminiert wurden
  • Verschmutzte oder kontaminierte Stoffe aus absichtlichen Tätigkeiten wie Verpackungsmaterial, Reinigungsrückstände und Behälter
  • Nicht mehr verwendbare Produktteile wie verbrauchte Batterien oder Katalysatoren
  • Kontaminierte Säuren, Lösungsmittel, Härtesalze und andere Stoffe, die nicht mehr verwendet werden können
  • Schlacken, Destillationsrückstände und andere Rückstände aus industrieller Fertigung
  • Rückstände, die bei der Bekämpfung von Verunreinigungen entstehen wie Luftfilterrückstände, verbrauchte Filter oder Gaswaschschlamm
  • Dreh- und Fräsespäne sowie andere Rückstände, die bei maschineller Formgebung anfallen
  • Rückstände, die bei der Aufbereitung und Förderung von Rohstoffen im Bergbau und der Erdölförderung entstehen
  • Kontaminierte Stoffe wie verschmutztes Öl
  • Produkte und Stoffe, deren Anwendung gesetzlich verboten ist
  • In der Landwirtschaft, Büros, Haushalten, Verkaufsstellen, Werkstätten usw. anfallende Produkte, die nicht mehr verwendet werden
  • Kontaminierte Produkte und Stoffe, die bei Bodensanierungen anfallen
  • Produkte oder Stoffe aller Art, die den anderen aufgeführten Gruppen nicht zugeordnet werden können