Kaufpreissammlung

Kaufpreissammlung

Von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse werden gemäß § 193 BauGB Kaufpreissammlungen geführt. Verpflichtende Verträge, die den Eigentumsübertrag an einem Grundstück beim Verkauf oder auf Basis des Erbbaurechts beinhalten, müssen dem Gutachterausschuss von der beurkundenden Stelle übergeben werden. Den Gutachterausschüssen sind...

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