Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer

Eine besondere Art der Einkommensteuererhebung ist die Kapitalertragsteuer. Vom Schuldner (Sparkasse, Fondsgesellschaft, Bank etc.) wird die Kapitalertragsteuer direkt ans Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Kapitalertragsteuer schwankte bis 2008 zwischen 20 und 35 %. Bei GmbH-Anteilen, Genussscheinen, Dividendenpapieren, Genossenschaftsanteilen und Aktiendividenden...

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