Zeitbrand
Zeitbrand
Beim Kauf eines Heizofens, der mit festen Brennstoffen wie Kohle und Holz befeuert werden soll, muss entschieden werden, ob es sich um einen Dauerbrand- oder einen Zeitbrandofen handeln soll.
Aus der Produktnorm DIN EN 13240 entstammt im Bezug auf die Prüfungen und Anforderungen an Raumheizer für feste Brennstoffe stammt der Begriff Zeitbrand.
Zeitbrand bezieht sich auf in unterbrochener Betriebsweise beheizte Feuerstätten. Eine Befüllung muss mindestens einen Abbrand mit einer Brenndauer von 45 Minuten bei Nennleistung des Ofens ergeben. Die Dauer eines Abbrandes richtet sich nach der zugeführten Luft und der verwendeten Menge des Brennstoffes. Den Betrieb bis zum nächsten Nachlegen von Brennstoff bezeichnet der Ausdruck „ununterbrochene Betriebsweise“. In der Regel werden die Zeitbrandöfen mit Holz betrieben. Zur Unterstützung und zum Erhalt der Glut können die Öfen auch mit Briketts bestückt werden.
Der Begriff Zeitbrand sagt allerdings nichts über die tägliche, technisch mögliche, zulässige Betriebsdauer aus. Kaminofenhersteller lassen die Geräte häufig als Zeitbrandfeuerstätten prüfen, da im Gegensatz zum Dauerbrand günstigere Werte erzielt werden. Die Umwelt wird beim Dauerbrandofen letztlich durch höhere Emissionen stärker belastet. Zudem ist der Wirkungsgrad eines Zeitbrandofens höher.
Zeitbrandöfen dürfen nicht mit „Feuerstätten für den gelegentlichen Betrieb“ verwechselt werden. In erster Linie bezeichnet dieser baurechtliche Begriff offene Kamine, bei denen nur ein gelegentlicher Betrieb erlaubt ist und keine Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad wie bei einer zum Heizen genutzten Feuerstätte erfüllt werden müssen.