Wertermittlungsverordnung

In der Wertermittlungsverordnung (WertV) sind Regelungen festgehalten, die das Verfahren zum Ermitteln von Verkehrswerten von Grundstücken, Rechte an Grundstücken sowie grundstücksgleiche Rechte beschreiben. In jedem Falle einer Verkehrswertermittlung, die sich auf den Verkehrswert i.S.d. § 194 BauGB bezieht, findet die WertV Anwendung; Gutachterausschüsse stehen in der Pflicht, die WertV verbindlich anzuwenden. Im Baugesetzbuch wird der Begriff Verkehrswert definiert; darin befindet sich auch die Verordnungsermächtigung. Im Jahre 1997 zuletzt geändert, stammt die aktuell gültige WertV aus dem Dezember 1988.