Vergabe
Vergabe
Auf eine Ausschreibung hin machen Unternehmer Angebote. Wird ein solches vom Bauherren oder der Bauherrin angenommen, so muss im Vorfeld der Vergabe des Auftrages geklärt werden, ob der Auftrag nach den Vorgaben der VOB oder nach den Vorgaben eines Werkvertrages geregelt und abgerechnet wird. Dabei sollten vage Gleitklauseln und eine Möglichkeit des Unternehmers die Forderungen an Dritte weiterzugeben möglichst ausgeklammert werden. Nur so kann die Gewährleistung, die sich aus der Vereinbarung ergibt, abgesichert werden.