Steigung (Treppe)
Steigung (Treppe)
Die Treppensteigung definiert sich aus dem Verhältnis von der Steigungshöhe zur Auftrittsbreite einer Treppenstufe. Die Steigungshöhe ergibt sich dabei aus dem senkrechten Abstand zwischen den Oberflächen zweier Stufen. Die bequeme und sichere Begehbarkeit der Treppe ergibt sich aus diesem Verhältnis, welches in der Lauflinie nicht geändert werden darf. Steigungen bei Treppen werden durch drei vorgegebene Gleichungen berechnet, in denen A für die Auftrittsbreite der Stufe steht und S für die Steigungshöhe:
– Schrittmaßformel: A + 2S = 63 cm durchschnittliche Schrittlänge. Daraus ergibt sich ein günstiges Steigungsverhältnis von 17/29 cm für Wohnungstreppen
– Bequemlichkeitsformel: A – S = 12cm; Diese Treppen können mit besonders wenig Kraftaufwand begangen werden.
– Sicherheitsformel: A + S = 46 cm; Treppen mit solch großen Auftrittsflächen sind besonders sicher beim Herabsteigen
Übliche Stufenhöhen (Steigungshöhen) sind in der Regel:
– 14 – 16 cm für Gartentreppen, Kurztreppen und Freitreppen
– 17 – 18 cm für Treppen in Einfamilienhäusern
– 20 cm für wenig frequentierte Treppen
– 22 cm für Kellertreppen und Dachtreppen
– mehr als 22 cm für Leitern und Leitertreppen