Rohbauland
Rohbauland
Der Begriff “Rohbauland” geht in Deutschland auf § 5 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zurück. Danach ist Rohbauland eine Fläche, die für die bauliche Nutzung vorgesehen ist, aber noch nicht gesichert erschlossen wurde. Darunter fallen insbesondere Grundstücke, die wegen ihrer Lage, Form und Größe unzureichend für bauliche Nutzungen sind, sowie Grundstücke, die sich innerhalb vollständig bebauter Ortsbereiche befinden und trotzdem noch nicht vollständig erschlossen wurden. In den Bebauungsplänen werden daher unerschlossene Grundstücke als Baufläche des Rohbaulandes ausgewiesen, sofern deren Erschließung keine gravierenden Gründe entgegenstehen.