Rentenschuld

Rentenschuld

Als Grundschuld kann im Grundbuch auch eine so genannte Rentenschuld eingetragen werden, die zu regelmäßigen wiederkehrenden Zahlungen aus einer Immobilie verpflichtet. Gemäß § 1199 BGB muss für jede Rentenschuld eine Möglichkeit für den Eigentümer geschaffen werden, diese mit einer einmaligen Ablösesumme zu tilgen.