PAK

PAK

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die als Rückstände bei unvollständigen Verbrennungsvorgängen entstehen, werden mit PAK abgekürzt.

Solche Rückstände können in alten Rohrleitungssystemen das Trinkwasser belasten. Trinkwasserrohre wurden in einigen Gegenden Deutschlands in den 1960er Jahren mit Steinkohlenteer ausgekleidet, um für eine Abdichtung und Rostschutz zu sorgen. Entsprechend können PAK ins Trinkwasser abgegeben werden.

Ein Grenzwert von 0,0001 mg pro Liter Wasser darf gemäß Trinkwasserverordnung nicht überschritten werden. Höhere Konzentrationen von PAK können krebserregend sein. Eine zusätzliche Gefahr liegt in der Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit sowie der Fruchtschädigung.

Einen Mangel, der zu einer Mietminderung von Seiten des Mieters berechtigt, stellt in einer Mietwohnung eine PAK-Belastung des Trinkwassers dar.

PAK können auch in anderen Gebäudebereichen vorkommen. Dazu zählen unter anderem teer- und bitumenhaltige Parkettkleber, bitumenhaltige Dach- und Dichtungsbahnen, Bitumendichtungsmassen zum Bautenschutz und offene Feuerstellen.

Derartige teer- und bitumenhaltige Produkte sollten daher in Innenräumen keine Anwendung finden. PAK können auch über zu stark geräucherte bzw. gebratene Speisen und Zigarettenrauch aufgenommen werden.