Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht gliedert sich ins Bauplanungsrecht, geregelt in der BauGB und BauNVO, das die Nutzungsmöglichkeiten vom Boden, die Art und das Maß von baulichen Nutzungen regelt, und ins Bauordnungsrecht, geregelt in der Landesbauordnung, das für die Zulässigkeit von einzelnen Bauvorhaben zuständig ist.