Leistungsverzeichnis (LV)
Leistungsverzeichnis (LV)
Das Erstellen einer Leistungsbeschreibung, offiziell als Leistungsverzeichnis (LV) bezeichnet, gehört zu den Architektenleistungen. Das LV umfasst alle Leistungen, die von den Bauhandwerkern erbracht werden sollen sowie die benötigten Mengen- und Materialangaben. Die unterschiedlichen Gewerke geben auf der Grundlage des LVs ihre Angebote ab. Das Leistungsverzeichnis wird häufig an die Auflistungen der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) angepasst. Dabei sollen alle zu erbringenden Leistungen vollständig, eindeutig und leicht verständlich erklärt werden. Im Standardleistungsbuch werden neben dem Leistungsverzeichnis auch die Fristen für die Beendigung der einzelnen Handwerksarbeiten und die Zahlungsbedingungen aufgeführt. Zur Bauabrechnung wird das Leistungsverzeichnis immer dann herangezogen, wenn weder ein Festpreis noch eine Abrechnung gemäß Aufmaß vereinbart ist. Der Architekt wird Leistungen, die nach Räumen getrennt werden, ein so genanntes Raumbuch erstellen und so genannte Regiearbeiten gesondert vom LV zur Abrechnung aufführen.