Heizraum
Heizraum
Feuerungsanlagen, die über 50 kW Leistung erzielen, müssen separat in einem sogenannten Heizraum untergebracht werden. An den Türen müssen besondere brandschutztechnische Anforderungen erfüllt sein.
Feuerungsanlagen, die über 50 kW Leistung erzielen, müssen separat in einem sogenannten Heizraum untergebracht werden. An den Türen müssen besondere brandschutztechnische Anforderungen erfüllt sein.