Hauskläranlage
Hauskläranlage
Noch nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Häuser müssen mit einer provisorischen Hauskläranlage als Notbehelf ausgestattet werden, so dass die Entsorgung der Abwässer nach den Richtlinien der DIN 4261 erfolgen kann. Im Regelfall werden die Abwässer in der Hauskläranlage zunächst in eine Klär- oder Faulgrube geleitet, in der sich der Faulschlamm absetzen kann. Dieses vorgeklärte Wasser wird dann durch einen Überlauf in die Sicker- oder Versitzgrube geführt, wo es langsam versickert. Einmal jährlich muss der Faulschlamm aus der Kläranlage entfernt werden.