Haftung
Im Baubereich gibt es zwei Bedeutungen für Haftung: Zum einen die Haftung bei Bauschäden oder Mängeln, also Gewährleistungsansprüche, die gegenüber Unternehmen, Handwerkern oder Architekten geltend gemacht werden können. Zum anderen das Haften eines (Vor-)Anstrichs auf Untergründen. Damit die Haftung gegeben ist, muss ein Untergrund von losen Teilen, Fett und Schmutz gesäubert sein.