Geschoss
Geschoss
Den Gebäudebereich, dessen Oberkante durchschnittlich mehr als 140 cm die Geländeoberfläche überragt und mindestens eine Höhe von 230 cm erreicht, wird baurechtlich als Geschoss definiert.
Innerhalb eines Hauses kann mit sogenannten Zwischen- oder Halbgeschossen Wohnfläche gewonnen werden, indem auf halber Raumhöhe bereits ein weiterer Raum beginnt. Diese versetzten Wohnebenen sind in der Regel weitgehend mit offenen Räumen verbunden, da die Haustreppe von Halbgeschoss zu Halbgeschoss verlaufen muss.