Freistellung(sverfahren)
Freistellung(sverfahren)
Für den Einfamilienwohnungsbau besteht in vielen Bundesländern die Möglichkeit, mittels Freistellungsverordnungen freigestellt und genehmigungsfrei zu bauen. Für die Freistellung von der Genehmigungspflicht muss das Baugrundstück sich im Geltungsbereich einer entsprechenden Gemeindebausatzung bzw. eines qualifizierten Bebauungsplans befinden. Den Vorgaben des jeweiligen Plans sowie den üblichen Anforderungen, die in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt sind, muss das Bauvorhaben erfüllen. Es müssen entsprechende Nachweise von Sachverständigen, Statikern und Architekten beigefügt werden. Der Bauherr oder die Bauherrin kann sein Bauvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren mit den erforderlichen Unterlagen als Bauanzeige bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Mit dem Bau kann nach Ablauf einer bestimmten Frist begonnen werden, sofern die Behörde nicht schriftlich erklärt, dass ein vereinfachtes oder normales Genehmigungsverfahren notwendig ist.