Fogging
Fogging
Durch Staubpartikelniederschlag und Staubablagerungen können schwarze Verfärbungen an Einrichtungsgegenständen, Decken und Wänden hervorgerufen werden, die man als Fogging bezeichnet. Die Tatsache, dass die Schuldfrage im rechtlichen Sinne und die Ursachenforschung häufig nicht eindeutig geklärt werden kann, führt zu Problemen in der Beurteilung. So ist häufig nicht klar, ob der Vermieter mit eventuellen Ansprüchen gegen die Bauführenden oder der Mieter verantwortlich zu machen ist. Die festgelegten Grundsätze der Rechtsprechung (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 1. August 2000, 438 C 299/99, GE 2002, S. 55; AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 29. Mai 2000, 712 D C 27/99 GE 2002, S. 57; LG Ellwangen, Urteil vom 9. März 2001, 1 S. 244/00, GE 2002, S. 53) legen die Beweislast grundsätzlich in die Hände des Vermieters.