Feuerungsverordnung
Feuerungsverordnung
Für den Betrieb von Feuerungsanlagen sowie die Brennstofflagerung gibt es Auführungsverordnungen in der Landesbauordnung, die in der FeuVo (Feuerungsverordnung) geregelt werden. Unter anderem müssen Heizräume für die Brennstofflagerung und den Betrieb von Feuerungsanlagen mit mehr als 50 kW Leistung vorhanden sein. Auch für die Feuerstätte, Schornstein, Brenner, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen sowie Verbindungsstücke gibt es bestimmte Vorgaben in der FeuVo.