Teilungsversteigerung

Teilungsversteigerung

Können sich mehrere Eigentümer einer Immobilie, das können Erbengemeinschaften, aber auch Ehepartner sein, nicht auf einen Verkauf einigen, besteht für die Miteigentümer die Möglichkeit, eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Der Erlös dieser Versteigerung wird unter den Parteien aufgeteilt; die Teilungsversteigerung selbst führt das zuständige Amtsgericht durch.

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