Chemikalienverbotsverordnung
Chemikalienverbotsverordnung
Krankheitserzeugende Chemikalien dürfen nicht einfach in Verkehr gebracht werden. Die Regelungen zum Inverkehrbringen solcher Stoffe werden in der Chemikalienverbotsverordnung festgelegt. Die ursprüngliche Fassung der Chemikalienverbotsverordnung kam 1993 heraus und wurde 2003 in überarbeiteter Form bekannt gegeben. Die Chemikalienverbotsverordnung regelt die Beschränkungen und Verbote für ein Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen im Allgemeinen sowie für besondere Gefahrenstoffe wie Formaldehyd, Asbest, aliphatischen Kohlenwasserstoffe, Dioxinen, aromatische Amine, Furane, Benzol, Cadmiumverbindungen, Polychlorierte Biphenylen, Teeröle, Arsenverbindungen, Pentachlorphenole und Quecksilberverbindungen im Speziellen. Unternehmen, die solche Stoffe in Verkehr bringen oder entsorgen, müssen eine Reihe von Pflichten wie Anzeige-, Erlaubnis- und Aufzeichnungspflichten sowie Sachkundenachweise erfüllen.