Bebauungsplan

Bebauungsplan

Mit dem verbindlichen Bauleitplan wird gemäß §§ 8 ff. BauGB auch der Bebauungsplan mit den rechtsverbindlichen Festsetzungen für städtebauliche Ordnung geregelt, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird. Im Bebauungsplan wird gemäß §9 BauGB folgender Inhalt verwaltet:

  • Größe, Breite, Tiefe der Baugrundstücke
  • Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen
  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Flächen für Nebenanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf
  • höchstzulässige Anzahl der Wohneinheiten
  • Flächen für die soziale Wohnraumförderung
  • Flächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf
  • von Bebauung freizuhaltende Flächen
  • der besondere Nutzungszweck von Flächen
  • Verkehrsflächen
  • Versorgungsanlagen
  • Versorgungsflächen
  • Flächen für Abwasser- und Abfallbeseitigung
  • Grünflächen
  • Wasserflächen
  • Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
  • Flächen für Aufschüttung und Abgrabungen
  • Flächen für die Kleintierhaltung
  • Flächen für Boden-, Landschafts- und Naturschutzmaßnahmen
  • Fahr-, Geh- und Leitungsrechte zugunsten der Allgemeinheit
  • Gemeinschaftsanlagen
  • Flächen für  den Schutz vor Luftverunreinigungen und andere schädliche Umwelteinflüsse
  • bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energie
  • von Bebauung freizuhaltender Schutzflächen
  • Erhaltung und Anpflanzung von Sträuchern, Bäumen und anderen Bepflanzungen
  • Flächen von Stützmauern für die Herstellung des Straßenkörpers, Aufschüttungen und Abgrabungen