Bebauungsplan
Bebauungsplan
Mit dem verbindlichen Bauleitplan wird gemäß §§ 8 ff. BauGB auch der Bebauungsplan mit den rechtsverbindlichen Festsetzungen für städtebauliche Ordnung geregelt, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird. Im Bebauungsplan wird gemäß §9 BauGB folgender Inhalt verwaltet:
- Größe, Breite, Tiefe der Baugrundstücke
- Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Flächen für Nebenanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- höchstzulässige Anzahl der Wohneinheiten
- Flächen für die soziale Wohnraumförderung
- Flächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf
- von Bebauung freizuhaltende Flächen
- der besondere Nutzungszweck von Flächen
- Verkehrsflächen
- Versorgungsanlagen
- Versorgungsflächen
- Flächen für Abwasser- und Abfallbeseitigung
- Grünflächen
- Wasserflächen
- Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
- Flächen für Aufschüttung und Abgrabungen
- Flächen für die Kleintierhaltung
- Flächen für Boden-, Landschafts- und Naturschutzmaßnahmen
- Fahr-, Geh- und Leitungsrechte zugunsten der Allgemeinheit
- Gemeinschaftsanlagen
- Flächen für den Schutz vor Luftverunreinigungen und andere schädliche Umwelteinflüsse
- bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energie
- von Bebauung freizuhaltender Schutzflächen
- Erhaltung und Anpflanzung von Sträuchern, Bäumen und anderen Bepflanzungen
- Flächen von Stützmauern für die Herstellung des Straßenkörpers, Aufschüttungen und Abgrabungen