Bau(vor)anfrage
Bau(vor)anfrage
Eine Bauanfrage (Voranfrage) kann von einem Bauherren oder einer Bauherrin beim Amt gestellt werden, welches einen Vorbescheid ausfertigt. Dieser gibt Auskunft über die bautechnische und baurechtliche Nutzung des jeweiligen Grundstückes und beinhaltet den möglichen Dispens an Vorschriften, die einzuhalten sind. Für die Bauausführung und die Planung ist ein solcher Vorbescheid natürlich verbindlich. In der Regel behält der Vorbescheid zwei Jahre seine Gültigkeit und kann um weitere zwei Jahre per Antrag verlängert werden.