Bauliche Anlage
Bauliche Anlage
Anlagen auf einen Grundstück, die durch Bauprodukte eine Verbundenheit zum Erdboden aufweisen, werden als „bauliche Anlagen“ bezeichnet. Dazu zählen auch schwere Anlagen, die überwiegend ortsfest genutzt werden wie bei Baukränen oder Kirmesanlagen, auf ortsfesten Bahnen beweglich sind oder einfach auf dem Erdboden ruhen. Entsprechend umfassen die baulichen Anlagen nicht nur feststehende Gebäude.