Balkonbrüstung
Den Sturz-, Witterungs- oder Sichtschutz an Balkonen bezeichnet man als Balkonbrüstung. Bestehend aus einer durchgängigen Platte, beispielsweise aus Acrylglas, Glasbausteinen, Mauerwerk oder Stahlbeton, wird die Schutzmindesthöhe in der jeweiligen (Landes-)Bauordnung festgelegt. Balkongitter und -geländer lassen zwischen den Stäben Freiraum, wobei der Maximalabstand 14 cm betragen darf. Als Windschutz darf an Balkonen nur Sicherheitsglas genutzt werden.