Alleineigentümer
Als Alleineigentümer werden im Grundbuch in der ersten Abteilung Personen bezeichnet, die sich alleine im Besitz einer Immobilie befinden. Ehegatten werden nicht automatisch zum Miteigentümer.
Als Alleineigentümer werden im Grundbuch in der ersten Abteilung Personen bezeichnet, die sich alleine im Besitz einer Immobilie befinden. Ehegatten werden nicht automatisch zum Miteigentümer.