Abstandsflächen
Zwischen den Außenwänden eines Gebäudes und der Grundstücksgrenze bzw. der Straße liegt die Abstandsfläche. Sie muss grundsätzlich von der Bebauung freigehalten werden. Die Größe der Abstandsfläche richtet sich nach den Faktoren Länge und Höhe der Wand sowie nach der Art des Baugebietes. Zweck der Abstandsfläche ist im wesentlichen der Brandschutz. Aber auch die Lüftung und Beleuchtung wird durch Abstandsflächen erreicht, zudem sollen sie Schutz bieten gegen Belästigungen durch Nachbarn.
Ausgenommen von den Vorgaben der Abstandsflächen sind Garagen und andere Nebengebäude, sofern sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Vorbauten wie Erker können den Bestimmungen nach in Abstandsflächen hineinragen. Die Handhabung der Abstandsflächen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, sodass man sich nur bedingt auf einheitliche Regelungen verlassen kann.