Abschluss
Als Abschlüsse werden vorrangig Türen, Fenster, Tore und Klappen an Häusern bezeichnet. An diese können verschiedene Brandschutzanforderungen gestellt werden. Sie müssen selbstschließend, feuerhemmend oder feuerbeständig sein.
Als Abschlüsse werden vorrangig Türen, Fenster, Tore und Klappen an Häusern bezeichnet. An diese können verschiedene Brandschutzanforderungen gestellt werden. Sie müssen selbstschließend, feuerhemmend oder feuerbeständig sein.