Abnahme

Abnahme

Der Begriff Abnahme bezeichnet die Bauzustandsbesichtigung genehmigungspflichtiger baulicher Anlagen. In welchem Umfang und wie oft Abnahmen vorgenommen werden, bestimmt die Bauaufsichtsbehörde, Bauherren können ebenfalls veranlassen, dass eine Bescheinigung vorgelegt wird. Auch Architekten oder Schornsteinfeger können Abnahmen vornehmen. Im Zuge der Prüfung erfolgt die Protokollierung von Schäden und Mängeln, der verantwortliche Unternehmer wird daraufhin aufgefordert, die Schäden zu beseitigen. Hierfür wird eine Frist gesetzt. Unterschieden wird zwischen der Rohbauabnahme und der Schlussabnahme. Die Schlussabnahme ist gleichzeitig auch die Wohnbewilligung. Mit ihr beginnt die Gewährleistung. Damit sie ausgestellt werden kann, muss vom Bezirksschornsteinfeger bestätigt werden, dass alle Kamine und Schornsteine voll funktionsfähig sind.