Abgehende Gemeinbedarfsflächen
Abgehende Gemeinbedarfsflächen sind öffentliche Flächen, die Gemeinbedarfsanspruch/-eigenschaften verloren haben. Den Wert abgehender Gemeinbedarfsflächen bestimmt entscheidend ihre künftige Nutzung. Etwaige Abschläge sind abhängig von eventuell anfallenden Freilegungskosten sowie der mutmaßlichen Dauer. Beides bezieht sich auf den tatsächlichen Abschluss aller notwendigen rechtlichen und konkreten Maßnahmen. Bestehendes Wagnis wird dann einkalkuliert, wenn Wartezeiten keine Berücksichtigung finden. Beim Wert abgehender Gemeinbedarfsflächen sind möglicherweise anfallende Kosten des Rückbaus einzubeziehen, gegebenenfalls wertmindernd.