Abbruch
Als Abbruch (Rückbau oder Abriss) wird im Bauwesen die teilweise oder komplette Zerstörung bzw. Entsorgung von Gebäuden oder –teilen benannt. Ein Abbruch ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Es bedarf einer offiziellen Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Dies gilt auch für Teilabbrüche innerhalb eines Hauses, sofern brandschutzrelevante oder tragende Bauteile betroffen sind. Ein Abbruch kann auch von der Bauaufsichtsbehörde veranlasst werden, falls ein Gebäude baufällig ist und damit eine Bedrohung für die Umgebung darstellt oder ein Gebäude ohne Genehmigung errichtet wurde. Ein Abbruch wird je nach Umfang der Abbrucharbeiten durch Einreißen, Abtragen, Demontieren oder auch kontrollierte Sprengungen (bei Großabrissen) durchgeführt.